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Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitern und unseren Partnern die Möglichkeit, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu äußern.

Die E+S Rück kann dadurch tätig werden und weiteren Schaden vermeiden. Daneben können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz und Recht auch bei dem Compliance-Beauftragten der E+S Rück (siehe Kontakt rechte Spalte) und ihrer Geschäftsbereiche abgegeben werden.


Hier gelangen Sie zum BKMS®-Hinweisgebersystem

über das Sie Hinweise auf Betrug, fehlerhafte Buchführung/Rechnungslegung, Korruption, Untreue, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Verstöße gegen Insiderbestimmungen, Verstöße gegen Embargobestimmungen und Marktmanipulation abgeben können.


Verstöße können vollständig anonymisiert gemeldet werden, eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist dann nicht möglich.