Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitern und unseren Partnern die Möglichkeit, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu äußern.
Die E+S Rück kann dadurch tätig werden und weiteren Schaden vermeiden. Daneben können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz und Recht auch bei dem Compliance-Beauftragten der E+S Rück (siehe Kontakt rechte Spalte) und ihrer Geschäftsbereiche abgegeben werden.
Hier gelangen Sie zum BKMS®-Hinweisgebersystem
über das Sie Hinweise auf Betrug, fehlerhafte Buchführung/Rechnungslegung, Korruption, Untreue, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Verstöße gegen Insiderbestimmungen, Verstöße gegen Embargobestimmungen und Marktmanipulation abgeben können.
Verstöße können vollständig anonymisiert gemeldet werden, eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist dann nicht möglich.