Als institutioneller Anleger im Sinne von § 134a Abs.1 AktG ist die E+S Rückversicherung AG gemäß § 134c Abs. 1 AktG verpflichtet, offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittelfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen. Hierfür verweisen wir auf die entsprechende Veröffentlichung unseres Hauptanteilseigners Hannover Rück SE, die in vollem Umgang auch für uns Gültigkeit hat.