Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance-Kodex bei der Hannover Rückversicherung AG
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international als auch national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern.
§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden ("comply or explain").
Die Umsetzung der Empfehlungen durch die Hannover Rückversicherung AG weicht in keinem Punkt vom Deutschen Corporate Governance-Kodex (in der Fassung vom 12. Juni 2006) ab.
Hannover, den 10. November 2006