Abschlusskosten (auch: Erwerbskosten), aktivierte

Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Versicherungsvertrags (z. B. Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, etc.) entstehen. Die Aktivierung führt zu einer Verteilung der Kosten über die Vertragslaufzeit.

Abzinsungseffekt

Der Abzinsungseffekt steht für die Anpassung der geschätzten künftigen Cashflows aus Rückversicherungsverträgen, um ihren Barwert anzugeben. Er berücksichtigt den Zeitwert des Geldes und trägt dazu bei, dass der Betrag der Verbindlichkeiten ihren Barwert im Laufe der Zeit abbilden.

Aggregate-Excess-of-Loss-Vertrag

Entstehen dem Zedenten Schäden in einer bestimmten Sparte über einen festgelegten Zeitraum – normalerweise zwölf Monate – über einen ausgewiesenen Betrag hinaus, greift der Rückversicherungsvertrag.

Agro-Versicherung

Agro-Versicherungen bieten Land- und Forstwirten sowie Fischwirtschaften insbesondere in Entwicklungsländern Absicherung gegen die Folgen durch Naturkatastrophen wie Ernteausfälle aus Hagel, Sturm, Frost, Feuer, Fluten oder Krankheiten.

Alloziertes Kapital

Vgl. Kapitalallokation.

Alternative Risikofinanzierung

Nutzung der Kapazität der Kapitalmärkte zur Abdeckung von Versicherungsrisiken, z. B. durch Verbriefung von Risiken aus Naturkatastrophen.

American Depositary Receipt (ADR)

Von US-Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über dort hinterlegte ausländische Aktien. Anstelle der Aktien werden die ADRs gehandelt. In den USA hat die Hannover Rück den Handel durch ein ADR-Level-1-Programm auf dem OTC („Over the Counter“)-Markt initiiert. Im Level 1 kann weder neues Kapital aufgenommen werden noch wird das ADR an einer US-amerikanischen Börse notiert. Der wesentliche Vorteil eines Level-1-Programmes gegenüber höhergradigen Programmen liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Rechnungslegung und Berichterstattung nach US GAAP.

Anschaffungskosten, fortgeführte

Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes einschließlich aller Neben- und Bezugskosten; bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibungen.

Asset-Liability-Management

Abstimmung der Kapitalanlagen mit den Verbindlichkeiten, die sich aus dem Rückversicherungsgeschäft ergeben.

Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung

Summe aus bezahlten Schäden und den Rückstellungen für im Geschäftsjahr eingetretene Schadenereignisse, ergänzt um das Ergebnis der Abwicklung der Rückstellungen für Schadenereignisse der Vorjahre, jeweils nach Abzug der eigenen Rückversicherungsabgaben.

Aufzinsung

Die Aufzinsung ist der Prozess der schrittweisen Erfassung und Hinzurechnung von Zinserträgen auf den Buchwert der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Laufe der Zeit. Er spiegelt den Zeitwert des Geldes wider und stellt sicher, dass der Betrag der Verbindlichkeit seinen Barwert im Verlauf der Vertragslaufzeit widerspiegelt. Sie kann als Umkehrung der Diskontierung im Laufe der Zeit betrachtet werden und ist in der GuV-Position Rückversicherungs-Finanzergebnis (netto) enthalten.