Informationen und Zertifikate zu FATCA

Am 1. Juli 2014 sind die US-amerikanischen FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) Bestimmungen in Kraft getreten.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Bestimmungen ist u. a. ein 30 %-iger Quellensteuer­abzug auf bestimmte Zahlungen mit US-Bezug (z. B. Versicherungs- und Rückver­siche­rungs­prämien, Dividenden, Zinsen) an Finanzinstitute außerhalb der USA (FFIs).

Ein solches Finanzinstitut kann durch Registrierung bei der Steuerbehörde (IRS) vom Quel­len­steuerabzug befreit werden, wenn es die Voraussetzungen als sog. teilnehmendes FFI (inkl. FFI nach Modell 2 IGA) erfüllt, in einer Jurisdiktion mit einem gültigen Modell 1 IGA seinen Sitz hat oder als FFI mit einem nur geringen Risiko nach den FATCA Bestim­mungen klassifiziert ist.

Zahlungen an ein ausländisches Nicht-Finanzinstitut (NFFE) unterliegen ebenfalls nicht dem Quellensteuerabzug.

Die E+S Rückversicherung AG ist ein „NFFE“ in diesem Sinne. Als solches sind wir automa­tisch von dem Steuerabzug befreit.

Eine Registrierung bei der IRS ist hierfür nicht notwendig. Unser Status als NFFE wird gegen­­über unseren Geschäftspartnern (z. B. Zedenten, Finanzinstituten, Brokern, Agenten) durch die Ausstellung des IRS Formulars W8-BEN-E bestätigt.

Die Geschäftspartner der E+S Rückversicherung AG können eine Kopie dieses Formulars anfordern. Es steht hier zum Abruf bereit.

Das Zertifikat wird aktualisiert und in aktualisierter Form auf dieser Seite veröffentlicht, sobald dies erforderlich werden sollte.